Generationswechsel im Familienunternehmen

Die Nachfolgeregelung ist für den Fortbestand des Familienunternehmens von existenzieller Bedeutung. Lediglich 5 % der Familienunternehmen bleiben bis in die dritte Generation hinein bestehen. Im Rahmen dieser Herausforderung sind eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte zu berücksichtigen. Neben rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten sind dies die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Bedürfnisse und Interessen des Unternehmers und seiner Familie sowie die Erwartungen des Managements, der Mitarbeiter, Geschäftspartner und nicht zuletzt der Banken.

Unabdingbare Voraussetzung für einen generationsübergreifenden Unternehmenserfolg ist eine rechtzeitige und reibungslose Unternehmensübergabe. Es ist für den Unternehmer eine schwere menschliche Entscheidung, sich selbst rechtzeitig damit zu beschäftigen, das eigene "Lebenswerk" zu bewahren.

In einem Familienunternehmen steht die Nachfolgeregelung nur in größeren Zeitabständen unter oft sehr unterschiedlichen äußeren Umständen an. Daher fehlen häufig Wissen und Routine, um den Nachfolgeprozess ohne weiteres abzuwickeln. Hier bietet es sich an, die Hilfe externer Berater in Anspruch zu nehmen. Eine koordinierte professionelle Beratung sichert die Bewältigung der vielschichtigen Aufgaben. Dabei ist es wichtig, dass der Berater das Vertrauen der Beteiligten genießt und sowohl über juristische wie Kompetenzen im Umgang mit Familiensystemen verfügt.

Die Verdrängung der Nachfolgeregelung dient oft vor allem dem Schutz des familiären Zusammenhalts. Es gilt also die unterschiedlichen Strukturen und Regeln des Unternehmens und der Familie kompatibel zu machen.

Die Nachfolgeoptionen:

Übertragung auf familieninternen Nachfolger

Familienangehörige treten die Nachfolge in der Unternehmensführung an. Die Suche bzw. Auswahl geeigneter Kandidaten aus dem Familienkreis und/oder die rechtzeitige und sorgfältige Vorbereitung der Nachfolger auf ihre Aufgabe gelingen aber nicht immer. Häufig scheitert es letztendlich daran, einen geeigneten Kandidaten zu finden.

Spaltung des Unternehmens

Die Nachfolge wird innerhalb der Familie geregelt. Das Unternehmen wird jedoch zwischen den Nachfolgern aufgeteilt.

Fremdgeschäftsführung

Kann kein Familienangehöriger die Unternehmensleitung übernehmen, liegt es nahe, Dritte für das Management zu gewinnen. In diesem Fall bleibt die Familie Inhaberin des Unternehmens und nimmt ihre Interessen durch Aufsichtsorgane wahr. Um außenstehende Manager an das Unternehmen zu binden, bietet sich im Einzelfall ein partielles Management-Buy-Qut/Management-Buy-In an. Auch die weitgehende Unabhängigkeit der Unternehmensleitung im Tagesgeschäft kann die Attraktivität des Unternehmens für qualifizierte Manager erhöhen. Eine Möglichkeit dazu bietet die Umwandlung des Unternehmens in eine Aktiengesellschaft. Wird die Unternehmensbeteiligung der Familie in eine Holding oder Stiftung eingebracht, zieht sich die Familie weitestgehend aus dem Unternehmen zurück.

Gang an die Börse

Zu Gunsten des Kapitalmarktes wird der familiäre Einfluss auf die unternehmerische Geschäftstätigkeit verringert. Dem Unternehmen wird Kapital zugeführt. Der Börsengang erhöht zudem die Attraktivität des Unternehmens für externe Geschäftsführer.

Unternehmensverkauf

Aus unternehmerischem Vermögen entsteht Kapitalvermögen.
Nachdem eine Option konkret ins Auge gefasst wurde, werden die rechtlichen Fragen geklärt.

Meine Tätigkeit umfasst dabei:

  • Analyse der Ausgangssituation und Prüfung der Zielsetzung
  • Unterstützung bei den Verhandlungen
  • Vorbereiten der rechtlichen Gestaltung,
  • Suche der optimalen Rechtsform für die Zeit der Nachfolge und der Zeit danach sowie die steuerliche Optimierung
  • Beurkundung der Verträge, Testamente, Pflichtteilsverzichte usw.
  • Begleitung bei der Vertragsabwicklung bzw. Nachlassregelung