Vorsorgelücke Lebensgemeinschaft?

Lebensgemeinschaften haben viele Formen. Längst gibt es neben Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft auch Ehen auf Probe, Partnerschaften auf Zeit und andere alternative Formen des Zusammenlebens. Wer ohne Trauschein oder Registrierung zusammenlebt, verzichtet auf besondere gesetzliche Regeln für Paare.

Die Partner müssen sich deshalb Gedanken über individuelle rechtliche Spielregeln machen. Spätestens, wenn gemeinsame Anschaffungen anstehen oder ein Partner seinen Beruf aufgibt, fehlt ohne einen Vertrag der Partner die nötige rechtliche Sicherheit.

Bilden die Partner gemeinsames Vermögen, müssen klare Regelungen über die Eigentumsverhältnisse und die Aufteilung – auch für den Fall der Trennung – getroffen werden. Das gilt schon bei kleineren Anschaffungen, erst recht aber beim Autokauf oder dem Erwerb einer Immobilie. Ohne Beratung kann auch die Unterschrift unter einem Mietvertrag oder einer Bürgschaftserklärung unerwartet teuer werden.

Jeder Partner ist für seinen Lebensunterhalt und seine Altersversorgung selbst verantwortlich, weitgehend auch, wenn er gemeinsame Kinder erzieht. Selbst für langjährige Mitarbeit im Geschäft des Partners oder bei Haushaltsführung erkennen die Gerichte nur selten einen Ausgleich an. In einem Vertrag können die Partner Einzahlungen auf das Rentenkonto oder in Lebensversicherungen absichern. Notare können aufgrund ihrer Erfahrung mit verschiedenen Vorsorgemodellen zu einer gerechten Regelung beitragen.

Aus Verantwortung für den Partner und Kinder muss für den Krankheits- oder Todesfall vorgesorgt werden. Lebensgefährten haben kein gesetzliches Erbrecht. Testament oder Erbvertrag sorgen für gegenseitige Absicherung.

Gemeinsame Kinder


Vielfalt und Wandel der Lebensbeziehungen von Erwachsenen wirken sich auf die Kinder und deren Rechtsstellung aus. Notare beraten zum Sorgerecht und zu Unterhaltsfragen, zu Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionserklärungen und nehmen darüber Urkunden auf.

Kinder und Eltern – das ist auch juristisch eine besonders enge Beziehung. Wichtige Rechte und Pflichten sind vom Gesetz zwingend ausgestaltet, abweichende Vereinbarungen wären unwirksam. Kinder können zum Beispiel nicht auf ihren Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verzichten.

Wer Kinder hat, trägt große Verantwortung. Auch wenn Eltern nicht für ihre Kinder haften, ist ausreichender Versicherungsschutz eine genau so wichtige Vorsorge wie rechtliche Regelungen, auf deren Anpassung an die persönlichen Verhältnisse immer seltener verzichtet werden kann. Alleinerziehende Elternteile oder Paare mit Kindern aus unterschiedlichen Partnerschaften brauchen statt der gesetzlichen Regelungen über Elternschaft und Familie meist eine individuelle Lösung.

Bei der erb- und familienrechtlichen Beratung weisen Notare darauf hin, wie die Kinder abgesichert werden können, wenn einem Erziehungsberechtigten etwas zustößt. Natürlich hofft jeder, dass nichts passiert. Aber es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass auch für den Notfall professionell vorgesorgt ist.

Vorsorge im Krankheitsfall

Es kann jeden treffen – unerwartet, aber hoffentlich nicht unvorbereitet. Unfall, Krankheit – plötzlich ist man auf andere angewiesen. Doch selbst nächste Verwandte oder der Partner haben nicht automatisch das Recht, stellvertretend zu handeln und zu entscheiden.

Das Gericht kann in diesen Fällen einen Betreuer einsetzen. Der Betreuer führt die geschäftlichen Angelegenheiten weiter, entscheidet über ärztliche Behandlung. Wer eine Vertrauensperson hat, kann durch eine Betreuungsverfügung den Betreuer selbst vorschlagen. Er kann das gerichtliche Verfahren vermeiden und entsprechende Vollmachten erteilen.

Mit einer General- und Vorsorgevollmacht ist gewährleistet, dass die Vertrauensperson z.B. Banküberweisungen veranlassen oder einer Operation im Krankenhaus zustimmen kann.

Generalvollmacht nennt man eine umfassende Ermächtigung für alle Erklärungen. In persönlichen Angelegenheiten (z.B. Arztbehandlungen) müssen die Befugnisse teilweise ausdrücklich benannt werden. Mit einer Patientenverfügung kann man Anordnungen treffen, wie lange Ärzte bei einem unheilbaren Leiden die Behandlung fortsetzen sollen. Vorsorgevollmacht heißt, dass die Vollmacht nur im Notfall benutzt werden soll.

Natürlich ist diese Vollmacht Vertrauenssache. Nicht nur deshalb sollte sich der Vollmachtgeber durch den Notar beraten lassen: Die Vollmacht muss sich im Notfall bewähren. Für ein Nachbessern ist es dann zu spät. Die notarielle Vollmacht ist beweissicher. Sie genießt besonderes Vertrauen.

Auch wer einander liebt, lebt mit Paragrafen. Vertragliche Regelungen sind oft notwendig, Absicherungen oft unverzichtbar. Es ist ein Beweis von Liebe und Verantwortung, sich rechtzeitig über das Recht und die Spielregeln zu unterhalten. Der Notar hilft, die richtigen Entscheidungen zu treffen, rechtssicher zu gestalten und teure Streitigkeiten zu vermeiden. Deshalb:

Lieber gleich zum Notar.