Scheidung und Aufhebung der Lebenspartnerschaft

Oft scheitert der Traum vom lebenslangen Glück. Auch wenn persönliche Enttäuschungen und Verletzungen eine sachliche und einvernehmliche Trennung erschweren – sie ist einen Versuch wert. Die einvernehmliche Trennung ist schneller und preiswerter als ein Scheidungskampf.

Ein gemeinsames Verhandlungsergebnis ist Ausdruck gegenseitigen Respekts und wird besser angenommen als ein Urteil. Notare haben im Familienrecht besondere Erfahrung. Sie vermitteln unparteiisch und beraten über die konkrete Ausgestaltung der Trennungsvereinbarung.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen schaffen die Voraussetzungen für eine einverständliche Scheidung. Sie machen einen Vorschlag für das Sorgerecht und regeln den Kindesunterhalt. Die Partner einigen sich über die Verteilung von Hausrat und sonstigem Vermögen, weisen die bisher gemeinsame Wohnung zu und legen etwaige Ausgleichsleistungen aufgrund des Zugewinnausgleichs fest.

Weitere Folgen von Trennung und Scheidung (Unterhalt, Versorgungsausgleich, Erbrecht) werden erörtert und – wenn erforderlich – geregelt.

Sobald ein Partner einen Scheidungsantrag oder einen Antrag auf Aufhebung der Lebenspartnerschaft stellt, können sich Veränderungen im Erbrecht ergeben. Der Notar wird zu einer Klarstellung raten. Wenn Lebenspartner ihre eingetragene Partnerschaft aufheben lassen wollen, ist ohnehin ein früher Gang zum Notar erforderlich. Erst wenn eine beurkundete Erklärung abgegeben wurde, läuft das Trennungsjahr; bei Ehegatten reicht die "Trennung von Tisch und Bett".