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Erbmediation
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Der neue Weg zu vorsorgender Nachlassplanung
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und einvernehmlicher Gestaltung nach einem Todesfall
Erbmediation erspart die gerichtliche Erbauseinandersetzung
Erbmediation erarbeitet rechtzeitig individuelle Regelungen
Erbmediation erhält den Familienfrieden
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Was ist Mediation?
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Eine besondere Form der Konfliktlösung mit Hilfe von unparteiischen Dritten. MEDIATION - wörtlich: „Vermittlung“ - wurde Ende der 70-er Jahre in den USA entwickelt und hat sich seitdem als ein neues Modell zur Streitbeilegung in vielen Ländern verbreitet.
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Warum ERBMEDIATION?
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In fast 90% aller Erbfälle - jährlich werden etwa 100 Mrd. Euro in Deutschland vererbt - fehlt jede Nachfolgeplanung durch Testament, Erbvertrag oder vorweggenommene Erbfolge.
Die frühzeitige Beschäftigung mit dem eigenen Tod wird ebenso als unangenehm empfunden wie eine lebzeitige oft spannungsgeladene Auseinandersetzung mit den Angehörigen als potentiellen Erben. Ohne genaue Angabe des Erblassers, insbesondere klare Handlungsanweisungen für die Aufteilung des Vermögens der Erbengemeinschaft bricht all zu oft Streit unter den Erben aus, der dann wegen der besonderen emotionalen Betroffenheit der Parteien leicht eskaliert und über Jahre und Jahrzehnte den Familienfrieden zerstören kann.
Die gerichtliche Streitbeilegung schmälert zum einen den Nachlass und zerstört regelmäßig das Familienleben, so dass sich die ERBMEDIATION als Vermittlung durch einen neutralen Dritten als alternative Form der Streitbeilegung anbietet durch Aufzeigen kreativer und individueller Wege.
Streit, den Sie selbst beenden und durch praktische Lösungen überwinden können, verliert seine Bedrohlichkeit und schwelt nicht im Verborgenen weiter.
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Wann ERBMEDIATION?
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Das deutsche Erbrecht stammt zu großen Teilen aus dem Jahr 1900 und ist selten auf den Einzelfall wirklich zugeschnitten. Den Bedürfnissen der Beteiligten entsprechende vom gesetzlichen Erbrecht abweichende Lösungen können somit nur in der ERBMEDITATION erarbeitet werden; sowohl bei der vorweggenommenen Erbfolge als auch nach einem Erbfall können so erhebliche Ersparnisse an Erbschaftssteuer ermöglicht werden.
Während Gerichtsverfahren Jahre dauern, bietet die ERBMEDIATION die Chance, die Erbstreitigkeiten binnen weniger Wochen zu beenden. Diese Schnelligkeit dient ebenfalls der Erhaltung des Nachlasses, da notwendige Verwaltungsmaßnahmen unterbleiben können.
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Wie läuft ERBMEDIATION praktisch ab?
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Die unparteiischen Dritten, die so genannten Mediatoren, juristisch und psychologisch ausgebildete Vermittler, helfen Ihnen die emotional verhärteten Fronten aufzubrechen, damit Sie selbst eine passende verbindliche Lösung im Wege der Übertragung unter Lebenden, eines Testamentes oder einer einvernehmlichen Nachlassaufteilung finden können.
ERBMEDIATION erfordert in der Regel 2 - 5 Sitzungen von etwa 1,5 Stunden. Es hat sich bewährt, dass zunächst die an dem Verfahren Interessierten beginnen und dann die übrigen Familienmitglieder zu den Treffen eingeladen werden. Es genügt also, dass ein Familienmitglied die Initiative ergreift. Da die Beteiligten selbst festlegen, über welche Punkte verhandelt wird und wie Lösungen erarbeitet werden, denen alle Parteien zustimmen können, wird die von mir vorbereitete Einladung gerne angenommen.
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Was kostet ERBMEDIATION?
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Ein halbstündiges Informationsgespräch ist kostenlos |
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Das Honorar wird nach Vereinbarung pro Stunde berechnet |
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MEDIATION ist freiwillig und kann von allen Beteiligten jederzeit beendet werden |
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