Kindschaftsrecht


Vielfalt und Wandel der Lebensbeziehungen von Erwachsenen wirken sich auf die Kinder und deren Rechtsstellung aus. Notare beraten zum Sorgerecht und zu Unterhaltsfragen, zu Vaterschaftsanerkennungen und Adoptionserklärungen und nehmen darüber Urkunden auf.

Kinder und Eltern – das ist auch juristisch eine besonders enge Beziehung. Wichtige Rechte und Pflichten sind vom Gesetz zwingend ausgestaltet, abweichende Vereinbarungen wären unwirksam. Kinder können zum Beispiel nicht auf ihren Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verzichten.

Wer Kinder hat, trägt große Verantwortung. Auch wenn Eltern nicht für ihre Kinder haften, ist ausreichender Versicherungsschutz eine genau so wichtige Vorsorge wie rechtliche Regelungen, auf deren Anpassung an die persönlichen Verhältnisse immer seltener verzichtet werden kann. Alleinerziehende Elternteile oder Paare mit Kindern aus unterschiedlichen Partnerschaften brauchen statt der gesetzlichen Regelungen über Elternschaft und Familie meist eine individuelle Lösung.

Bei der erb- und familienrechtlichen Beratung weisen Notare darauf hin, wie die Kinder abgesichert werden können, wenn einem Erziehungsberechtigten etwas zustößt. Natürlich hofft jeder, dass nichts passiert. Aber es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass auch für den Notfall professionell vorgesorgt ist.



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