Wirtschaftsmediation


Die Wirtschaftsmediation bezeichnet ein Mediationsverfahren, indem die Parteien über einen Konflikt verhandeln, den ansonsten ein Zivilrichter entscheiden müsste. Im Regelfall handelt es sich um Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen oder einem Unternehmen und einer wirtschaftlich selbständig agierenden Einzelperson. Die Wirtschaftsmediation basiert auf Erkenntnissen der Verhandlungsforschung und gehört von daher zur Kategorie der Verhandlungsmediationen. Der Mediator optimiert den Verhandlungsvorgang zwischen den Parteien. Die Wirtschaftsmediation ist stärker sachverhaltsbezogen und rechtlich ausgerichtet ist als andere Mediationsformen. Augenfällig wird dies etwa an der beratenden Teilnahme von Anwälten.

Es ist das Denken in Verhandlungsstrukturen, mit dem der Wirtschaftsmediator die Verhandlungen zum Erfolg führt, obwohl die Parteien sich zuvor in langen bilatralen Verhandlungen redlich, aber vergeblich bemüht hatten, eine Einigung zu erzielen. Weil der Mediator in die inhaltliche Auseinandersetzung nicht involviert ist, kann er sich darauf konzentrieren, dass die Parteien effektiv und rational verhandeln. Der Mediator ist so der Wächter über die Verhandlungsstruktur.

Der Tübinger Rechtsprofessor Fritjof Haft hat ein „rationales Verhandlungsmodell“ entwickelt, das zwischen der Vereinbarung von Verhandlungsstrukturen, den sogenannten Verhandlungsverträgen und der inhaltlichen Erörterung des Konfliktes trennt. In der Mediation ist es die Aufgabe des Mediators, die Parteien zum Abschluss solcher Verhandlungsverträge zu veranlassen. Die Verhandlung gewinnt an Struktur. Der emotional nicht in den Konflikt involvierte Mediator kann anders als die abgelenkten Parteien darauf achten, dass die vereinbarte Struktur eingehalten wird. Geschieht dies nicht, weist der Mediator die Parteien hierauf hin. Die Parteien müssen sich dann von der inhaltlichen Diskussion für einen Moment lösen, um erneut über die Art und Weise der Gesprächsführung zu verhandeln. Es kommt dann zu einer Meta-Verhandlung, also der Verhandlung über die Verhandlung. Ein einfaches Beispiel:
Spricht eine Partei gleich zu Beginn des Gespräches einen Punkt an, der am Ende der Tagesordnung steht, weist der Mediator hierauf hin und fragt, ob die Tagesordnung geändert werden soll. Die Folge ist, dass die inhaltliche Diskussion über den Aspekt selbst zunächst abgebrochen wird, was die unstrukturierte Vermischung mehrerer Einzelfragen verhindert. Dieses schrittweise Vorgehen führt im Idealfall dazu, dass die Verhandlung den effizientesten Verlauf nimmt, der möglich ist. Die Mediation wird so zur optimalen Verhandlung, nicht zur besseren Alternative zum Gerichtsprozess.


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